Was Sie auf jeden Fall beachten sollten wenn Sie einen Lottogewinn vererben möchten!
Ein Lottogewinn ist eine höchst seltene Angelegenheit. Umso größer ist dann die Freude, wenn der Gewinn tatsächlich Realität wird. Man kann sich endlich eine Reihe von Träume erfüllen oder finanziellen Problemen „Auf Wiedersehen“ sagen. Das was, wenn man selbst gar nicht der glückliche Gewinner ist, sondern ein Verwandter? Und was, wenn eben jener Gewinner verstirbt? Erbt man dann als Angehöriger einen Lottogewinn? Was passiert wenn der Tipp24 Lottogewinn noch nicht ausgezahlt worden ist? Ein sehr kompliziertes Thema, welches nicht in wenigen Worten abzuhandeln ist. Der folgende Text versucht, einige Fragen zu beantworten und erklärt auch, worauf man achten sollte, wenn es um die Themen Erbschaft und Lottogewinn geht.
1. Ist ein Lottogewinn grundsätzlich vererbbar?
Wenn es um einen Lottogewinn geht, muss man differenzieren. Es gibt schließlich nicht nur die klassische Lotterie 6 aus 49, sondern auch noch viele weitere Lotterien. Eine davon ist zum Beispiel die Glücksspirale. Die Glücksspirale ist nicht zuletzt dadurch bekannt, dass sie den glücklichen Gewinnern eine lebenslange, monatliche Rente in Höhe von 7.500 Euro beschert. Was passiert, wenn ein Gewinner dieser Rente nach einer gewissen Zeit verstirbt? Auf der Webseite der Glücksspirale ist aufgeführt, dass diese Rente innerhalb der ersten fünf Jahre vererbbar ist. Selbstverständlich erhält der Erbe dann nicht den vollen Gewinn, sondern die Summe, die nach dem Abzug der bereits gezahlten Renten übrigbleibt. Bei einem Lottogewinn, der bereits ausgezahlt wurde, ist die Sachlage ein wenig komplizierter, da hierbei mehrere Faktoren ins Kalkül gezogen werden müssen. Wie dies funktioniert, wird in den nächsten Abschnitten ein wenig näher beleuchtet. Übrigens: Bei der momentan sehr beliebten Lotterie Cash4Life werden Gewinne nicht vererbt!
2. Wer erbt überhaupt?
Auch dann, wenn es nicht zwingend um die Frage geht, ob und wie ein Lottogewinn vererbt wird, muss die Erbfolge geklärt sein. In diesem Punkt gibt es einige Regeln und Gesetze, die zur Anwendung kommen.
Ist ein Testament vorhanden?
Eine der wichtigsten Fragen vorab ist zunächst einmal die, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Mit einem Testament hat der Verstorbene die Möglichkeit, vor seinem Tod wichtige Dinge – unter anderem die Finanzen – zu regeln. Dadurch kommt es möglicherweise zwischen den Verwandten zu weniger Streitigkeiten. In einem Testament kann festgelegt werden, wer welchen Teil der „Erbmasse“ erhält. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch um andere Güter wie etwa Schmuck, Fahrzeuge oder Immobilien. Ein Testament muss immer von einem Notar oder Anwalt beglaubigt werden, um auch juristisch wasserdicht und gültig zu sein. In einem Testament müssen nicht zwingend nur Angehörige als Begünstige eingetragen werden. Auch gute Freunde oder sogar Organisation können vom Erblasser als Begünstigte eingesetzt werden. Sollte kein Testament vorliegen, dann wird das Erbe gemäß der Gesetzeslage anteilig auf die Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt.
Aus dem Testament gestrichen – was nun?
Leider laufen die Testamentseröffnungen nicht immer zufriedenstellend für alle Beteiligten ab. Es gibt auch viele Fälle, in denen zum Beispiel Verwandte in einem Testament nicht berücksichtigt werden. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Nun, zunächst einmal ist festzuhalten, dass zum Beispiel enge Verwandte – etwa direkte Nachkommen – auch ohne Testament Anspruch auf einen so genannten Pflichtanteil haben. Wie hoch dieser Pflichtanteil ist, ergibt sich aus dem Verwandtheitsgrad. So erhalten etwa Kinder des Verstorbenen einen höheren Anteil als Enkelkinder und deren Kinder.
Um seinen Pflichtanteil zu bekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten. In einem solchen Fall empfiehlt sich – wenn möglich – das Gespräch mit den anderen Verwandten zu suchen. Auf diese Weise kann man nämlich kostspieligen und belastenden Gerichtsverfahren aus dem Weg gehen. Wenn man sich gleich von Beginn an einigt, gibt es weniger „böses“ Blut, zumal der Anspruch auf einen Pflichtanteil ohnehin besteht. Sollten sich die anderen Verwandten allerdings querstellen, dann bleibt möglicherweise nur noch der Gang vors Gericht, um seine Ansprüche notfalls juristisch geltend zu machen. Wie bereits erwähnt, sollte dies aber die allerletzte Möglichkeit sein, wenn die gütliche Einigung mit den Verwandten scheitert.
3. Wie wird ein Lottogewinn angerechnet?
Ein Lottogewinn wird dem gesamten, finanziellen Vermögen zugeordnet. Wie bereits erwähnt, sieht es bei der Glücksspirale ein wenig anders aus. Hierbei ist die Rente innerhalb der ersten fünf Jahre vererbbar. Das bedeutet, dass Erben den Betrag erhalten, der abzüglich der bereits gezahlten Renten noch übrig ist. Natürlich müssen diese Einnahmen genau wie der Lottogewinn versteuert werden.
Was, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Es gibt auch Fälle, in denen das Erbe seitens der Erben ausgeschlagen wird. „Warum sollte man so etwas tun?“, fragen sicher viele Leute. Nun, auch dafür gibt es diverse Gründe. Ein recht häufiger Grund ist die emotionale Komponente. Viele Menschen wollen das Erbe nicht antreten, weil sie keine ausreichende, emotionale Bindung zum Erblassen hatten oder haben. Andere wiederum wollen einfach mit dem Erbe gar nichts zu tun haben. Ebenfalls sehr häufig ist das Ausschlagen des Erbes aus Angst vor Schulden. Wer blauäugig ein Erbe annimmt, erbt im Zweifel auch die Schulden des Verstorbenen. Viele Menschen scheuen such davor, da sie mitunter gar nicht wissen, wie viele Schulden der Verstorbene tatsächlich angehäuft hat.
Sonderfall Begünstigung
Es gibt aber auch Fälle, in denen man das Erbe gefahrlos annehmen kann, ohne die Schulden gleich mit zu erben. Ein Fall ist der, dass es beispielsweise eine Versicherung gibt, in der ein bestimmter Erbe als Begünstigter eingetragen ist. In diesem Fall besteht nicht die Gefahr, eventuelle Schulden zu erben, da man explizit als Begünstigter angegeben wurde.
Fazit: Ein guter Anwalt hilft weiter
Das deutsche Erbrecht ist sehr kompliziert und steckt teilweise voller Tücken und Stolpersteine. Wer auf „Nummer sicher“ gehen möchte, der sollte sich einen guten Anwalt aus dem Fachgebiet Erbrecht suchen. Der Anwalt kann den möglichen Erben beraten, ihn auf Gefahren und andere Dinge hinweisen, die in Zusammenhang mit dem Erbe – egal, ob mit oder ohne Lottogewinn – hinweisen. Und nicht zuletzt kann er ihn auch juristisch vertreten, wenn es die Situation erfordert.