Was bedeutet der Begriff Zwangsausschüttung?
Die Zwangsausschüttung ist ein Begriff aus dem Lotto. In Anlehnung des Begriffs „Ausschüttung“ aus dem Wirtschaftsbereich, bezeichnet die Zwangsausschüttung im Lotto eine Sonderregelung zur Gewinnverteilung im Lotto.
Insbesondere in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft, aber auch in anderen Unternehmen sind Ausschüttungen von Gewinnen ein regelmäßiger Vorgang. So erhalten Aktionäre einen Teil des erwirtschafteten Gewinns in Form einer Ausschüttung oder Dividende. Wie die Ausschüttung zu erfolgen hat, ist durch die verschiedenen Steuergesetze geregelt. Auch im modernen Lotto 6 aus 49 gibt es seit der Einführung des Jackpots im Jahr 1985 eine Gewinnausschüttung, die unter bestimmten Voraussetzungen zwingend erfolgen muss – die sogenannte Zwangsausschüttung.
Zwangsausschüttung beim Lotto
Seit es beim Lotto 6 aus 49 einen Jackpot gibt, kommt es immer wieder vor, dass dieser nicht geknackt wird. Gibt es in einer Gewinnklasse keinen Gewinner gelangt die für diese Gewinnklasse vorgesehene Gewinnsumme in den Jackpot. Bei der nächsten Ziehung kann der Jackpot durch die richtige Superzahl vom Gewinner der ersten Gewinnklasse geknackt werden. Er erhält dann den Gewinn laut Gewinnklasse plus der Gewinnsumme aus dem Jackpot. Gibt es erneut keinen Gewinner landet auch bei der zweiten Ziehung die Gewinnsumme wieder im Jackpot. Theoretisch kann dies immer so weitergehen, bis irgendwann einmal der Jackpot geknackt wird. Der Lotto Jackpot kann sich also rasant vergrößern, wenn es mehrfach hintereinander keinen Gewinner in der Gewinnklasse 1 gibt.
In den Regularien zum Lotto 6 aus 49 ist jedoch verankert, dass es zu einer Zwangsausschüttung des Jackpots kommt, wenn in 12 aufeinanderfolgenden Ziehungen der Jackpot nicht geknackt wurde. Konnte der Jackpot in 12 aufeinanderfolgenden Ziehung nicht geknackt werden, kommt es damit automatisch in der 13. Ziehung zu einer Zwangsausschüttung. Auch wie dann die Gewinnsumme aus dem Jackpot auszuschütten ist, ist im Regelwerk genau festgelegt. Gibt es in der 13. Ziehung einen oder mehrere Gewinner in der Gewinnklasse 1 (6 Richtige plus Superzahl), wird der Jackpot regulär auf alle Gewinner verteilt und ausgezahlt. Es kommt damit also nicht zu einer Zwangsausschüttung. Gibt es in der 13. Ziehung jedoch keinen Gewinner in der Gewinnklasse 1, fällt der Jackpot damit automatisch an die Gewinner der Klasse 2 mit 6 Richtigen. Gibt es auch da keinen Gewinner, würde er an die Gewinner der Klasse 3 (5 Richtige plus Superzahl) verteilt werden.
Theoretisch könnte es bei einer Zwangsausschüttung in der 13. Ziehung also passieren, dass der Jackpot unter den Gewinnern aus der Gewinnklasse 9 (2 Richtige plus Superzahl) aufgeteilt würde. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass es keine Gewinner in den höheren Gewinnklassen gibt. Beispiel: Bei der 13. Ziehung gibt es keinen Gewinner in den Gewinnklassen 1 und 2. Dafür aber 60 Gewinner in der Gewinnklasse 3 (5 Richtige plus Superzahl). Da bei der 13. Ziehung eine Zwangsausschüttung erfolgen muss, würde der Jackpot auf die 60 Gewinner aus der Gewinnklasse 3 aufgeteilt werden. Zu einer Zwangsausschüttung kam es jedoch bisher nur zwei Mal. Erstmalig seit seiner Einführung fiel der Jackpot am 14. Mai 2016 durch Zwangsausschüttung an einen Gewinner aus der Gewinnklasse 2. Das zweite mal wurde die Regelung im selben Jahr am Mittwoch den 14.09.2016 angewendet. Zwangsausschüttungen sind also äußerst selten.